Schacht-Arbeitsgitter 660
Das Schacht-Abdeckung mit Arbeitsöffnung dient der Sicherung von offenen Schachtöffnungen bei z.B. Reinigungs- oder Spülarbeiten nach der UVV-Ortsentwässerung (GUV 17.6). Es ist ein wichtiger Bestandteil der Baustellensicherung / Arbeitssicherheit.
Produkteigenschaften zu Schacht-Arbeitsgitter
- mit großer Arbeitsöffnung
- robuste Ausführung aus verzinktem Stahl
- Tragfähigkeit bis 2,7 Tonnen
- inklusive 2 rot/weißen Fahnen
Unfall-Verhütungs-Vorschrift: UVV § 17.6:
Jeder geöffnete Einstieg, auch solche an denen nicht gearbeitet wird, ist gegen Absturz von Personen zu sichern. Eine geeignete Schutzmaßnahme gegen Hineinstürzen ist z. B. ein gegen Verschieben gesicherter Rost.